Ihre Ausgangssituation
Wann lohnt sich ein erstes Gespräch?
Ambulante Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn alltägliche Pflege, ärztlich verordnete Maßnahmen, Betreuung oder Hilfe im Haushalt benötigt werden. Welche Leistungen passen, hängt immer von der persönlichen Situation, den eigenen Wünschen und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Eine erste Gegenüberstellung der verschiedenen Unterstützungsformen finden Sie im Beitrag Ambulante Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung: Was passt?
1 · Kontakt aufnehmen
Anliegen, Wohnort und Beginn nennen
Rufen Sie uns an oder stellen Sie eine Kontaktanfrage über unser Formular. Auch per E-Mail sind wir erreichbar. Im ersten Kontakt klären wir, worum es grundsätzlich geht, in welchem Ort die Versorgung benötigt wird und wann sie möglichst beginnen soll. Ausführliche medizinische Unterlagen oder sensible Gesundheitsdaten sollten nicht unverschlüsselt per E-Mail übermittelt werden.
Was ist für das erste Gespräch hilfreich?
- Wohnort und gewünschter Beginn der Versorgung
- Art und Umfang der gewünschten Unterstützung
- Informationen zu einem bestehenden Pflegegrad
- gegebenenfalls vorhandene ärztliche Verordnungen
- Fragen und Wünsche der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen
2 · Bedarf und Wünsche besprechen
Gemeinsam auf Ihren Alltag schauen
In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Wünsche. Gemeinsam betrachten wir, wobei Unterstützung benötigt wird, welche Fähigkeiten erhalten werden sollen und welche Personen bereits an der Versorgung beteiligt sind.
3 · Rahmenbedingungen klären
Leistungen, Kosten und Eigenanteile vereinbaren
Ob und in welchem Umfang die Kranken- oder Pflegekasse Kosten übernimmt, hängt von den individuellen Voraussetzungen sowie der jeweiligen Verordnung oder Bewilligung ab. Wir erläutern die geplanten Leistungen transparent und unterstützen Sie bei der notwendigen Abstimmung.
Vor Vertragsschluss sollten Leistungsumfang, voraussichtliche Kosten und mögliche Eigenanteile nachvollziehbar feststehen. Bei häuslicher Pflege nach SGB XI erfolgt die Kosteninformation in der Regel schriftlich; wesentliche Änderungen erfordern eine neue Information. Einen konkreten Starttermin vereinbaren wir nach Prüfung des Bedarfs und der verfügbaren Kapazitäten.
Pflege- und Krankenkasse getrennt betrachten
Pflege- und Krankenkasse unterscheiden: Körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt können zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören. Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird dagegen unter den jeweiligen Voraussetzungen über die Krankenkasse abgerechnet. Beide Leistungsarten können nebeneinander nötig sein; wir klären sie getrennt mit Ihnen.
4 · Den Start vereinbaren
Die ersten Einsätze gemeinsam planen
Wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind, stimmen wir die Einsätze und nächsten Schritte mit Ihnen ab. Dabei berücksichtigen wir die persönliche Situation und besprechen verständlich, wie die Unterstützung im Alltag organisiert werden kann.