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Pflege organisieren

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ablauf und Vorbereitung auf die Begutachtung verständlich erklärt.

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Ihr Weg zum Pflegegrad

Wählen Sie einen Schritt für weitere Informationen.

  1. Antrag stellenDie zuständige Pflegeversicherung kontaktieren.
  2. VorbereitenHilfebedarf und Unterlagen zusammentragen.
  3. BegutachtungDen tatsächlichen Alltag beschreiben.
  4. Bescheid prüfenDie Entscheidung in Ruhe einordnen.

Vom Antrag bis zum Bescheid: Diese vier Schritte führen Sie durch das Verfahren. Bereiten Sie die Begutachtung anhand Ihres tatsächlichen Alltags vor und prüfen Sie anschließend die Entscheidung in Ruhe.

In diesem Beitrag

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Schritt 1 · Pflegekasse kontaktieren

Den Antrag stellen und den Eingang festhalten

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann die Antragstellung auch telefonisch erfolgen. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können den Antrag mit einer entsprechenden Vollmacht übernehmen.

Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen. Entscheidend ist, den Unterstützungsbedarf nicht unnötig lange aufzuschieben, da Leistungen grundsätzlich an das Antragsverfahren gebunden sind.

Für einen Pflegegrad muss die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das ist eine Prognose und keine Wartezeit: Sie müssen nicht erst sechs Monate abwarten, bevor Sie einen Antrag stellen. Halten Sie das Datum der Antragstellung fest und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Schritt 2 · Begutachtung vorbereiten

Den Alltag und die Unterlagen vorbereiten

  • Notieren Sie über mehrere Tage, wobei Unterstützung benötigt wird und wie häufig diese Hilfe anfällt.
  • Halten Sie vorhandene Arztberichte, einen aktuellen Medikamentenplan und relevante Entlassungsberichte bereit.
  • Überlegen Sie, welche Tätigkeiten nur mit Anleitung, Erinnerung, Unterstützung oder vollständiger Übernahme möglich sind.
  • Bitten Sie auf Wunsch eine vertraute Person, beim Gespräch anwesend zu sein.
  • Beschreiben Sie den normalen Alltag ehrlich – ohne Schwierigkeiten zu beschönigen, aber auch ohne Fähigkeiten geringer darzustellen, als sie sind.

Auch wechselnde Schwierigkeiten beschreiben

Auch schwankende Tage gehören zum Gesamtbild

Viele Beschwerden verlaufen nicht jeden Tag gleich. Deshalb ist es hilfreich zu erklären, wie häufig besonders schwierige Situationen auftreten und welche Unterstützung dann notwendig ist. Auch nächtlicher Hilfebedarf, Orientierungsschwierigkeiten oder die Belastung durch wiederkehrende Behandlungen sollten angesprochen werden, wenn sie tatsächlich bestehen.

Schritt 3 · Selbstständigkeit einschätzen

Was bei der Begutachtung betrachtet wird

Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachterin beziehungsweise einen Gutachter. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch Medicproof. Dabei wird betrachtet, wie selbstständig die antragstellende Person ihren Alltag bewältigen kann.

Bewertet werden sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Entscheidend ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, nicht allein eine Diagnose. Die diskutierte Pflegereform hat diese geltenden Kriterien bislang nicht ersetzt.

Wie die Bereiche gewichtet werden

Die Bereiche zählen unterschiedlich stark.

  • 40 Prozent: Selbstversorgung.
  • 20 Prozent: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen.
  • 10 Prozent: Mobilität.
  • 15 Prozent: Alltagsgestaltung und soziale Kontakte.
  • Weitere 15 Prozent: Von Denken und Kommunikation sowie Verhalten und psychischen Problemlagen zählt nur der höhere gewichtete Wert.

Die gesetzliche Bewertung richtet sich weiterhin nach § 15 SGB XI. Geplante Reformänderungen gelten noch nicht.

Schritt 4 · Entscheidung einordnen

Den Bescheid prüfen und weitere Hilfe planen

Entscheidungsfrist

Die Pflegekasse muss über den Antrag grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang schriftlich entscheiden. In bestimmten dringenden Fällen gelten verkürzte Fristen; gesetzlich geregelte Unterbrechungen können die Bearbeitung verlängern. Einzelheiten enthält § 18c SGB XI.

Bescheid, Gutachten und Widerspruch

Prüfen Sie Bescheid und Gutachten in Ruhe. Gegen einen Bescheid einer gesetzlichen Pflegekasse kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung zu Frist, Form und zuständiger Stelle; eine einfache E-Mail wahrt die vorgeschriebene Form nicht ohne Weiteres. Grundlage ist § 84 SGG. Bei einer privaten Pflegeversicherung gelten andere Beschwerde- und Rechtswege. Unabhängige Pflegeberatung hilft bei der Einordnung.

Die Versorgung planen

Ist ein Pflegegrad festgestellt, kann anschließend gemeinsam überlegt werden, welche Kombination aus ambulanter Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zum Alltag passt.

Wie geht es mit der Versorgung weiter?

Wir besprechen gerne, welche unserer Leistungen zu Ihrem Bedarf und Alltag passen.

Nächste Schritte besprechen

089 / 950 68 33werktags Mo.–Do. 8:00–14:00 Uhr

Haftungsausschluss für Ratgeberinformationen

Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie wurden sorgfältig erstellt, stellen jedoch keine individuelle medizinische, pflegerische, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Maßgeblich sind stets die aktuelle Rechtslage sowie die verbindlichen Auskünfte der zuständigen Pflege- und Krankenkassen, Behörden, Beratungsstellen und behandelnden Fachpersonen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bleibt unberührt.