Kurz und übersichtlich
Für den ersten Anruf: die wichtigsten Angaben
- Name, Wohnort und sichere Rückrufmöglichkeit
- gewünschter Beginn der Unterstützung
- welche Hilfe benötigt wird und zu welchen Tageszeiten
- ob bereits ein Pflegegrad festgestellt wurde
- ob eine ärztliche Verordnung vorliegt oder vorbereitet wird
- wer bisher unterstützt und wer an der Planung beteiligt werden soll
Ihre Gesprächsnotizen
So beschreiben Sie Ihren Alltag verständlich
Statt nur allgemein von „Pflege“ zu sprechen, ist eine kurze Beschreibung hilfreicher: Wird Unterstützung bei Körperpflege oder Mobilität gebraucht? Geht es um Medikamente oder Verbände? Werden Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Entlastung für Angehörige gesucht? Was gelingt weiterhin selbstständig?
Eine erste Orientierung zu den unterschiedlichen Bereichen finden Sie im Beitrag Ambulante Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung: Was passt?
So wird der Bedarf verständlich
Statt „Wir brauchen etwas Hilfe“ können Sie zum Beispiel schildern: „Das morgendliche Anziehen fällt schwer, und Einkäufe sind allein nicht mehr möglich.“ Solche konkreten Situationen helfen beim gemeinsamen Planen.
Was bereits vorliegt
Für das ausführliche Gespräch: Unterlagen sammeln
- Bescheid über den Pflegegrad und Angaben zur Pflegekasse
- aktuelle ärztliche Verordnungen für häusliche Krankenpflege
- Medikamentenplan und relevante Arzt- oder Entlassungsberichte
- Kontaktdaten wichtiger Angehöriger, Praxen und weiterer Beteiligter
- eigene Fragen zu Leistungen, Zeiten, Kosten und Abrechnung
Bevor Sie Unterlagen senden
Gesundheitsdaten sicher behandeln
Für eine erste Anfrage reichen meist wenige organisatorische Angaben. Ausführliche Arztberichte, Medikamentenpläne oder andere sensible Gesundheitsdaten sollten nicht unverschlüsselt per E-Mail versendet werden. Fragen Sie zunächst, auf welchem Weg benötigte Unterlagen sicher übermittelt oder persönlich vorgelegt werden können.
Zum Mitnehmen ins Gespräch
Ihre Fragen an den Pflegedienst
- Kann der Dienst den benötigten Leistungsbereich grundsätzlich anbieten?
- Ist eine Aufnahme im gewünschten Zeitraum und Wohnort möglich?
- Welche Unterlagen fehlen noch?
- Wie werden Leistungen, Einsatzzeiten und voraussichtliche Kosten vereinbart?
- Wer ist bei organisatorischen oder pflegerischen Rückfragen ansprechbar?
Nach dem ersten Gespräch
Was vor einer Vereinbarung geklärt sein sollte
Wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen passen, folgt eine genauere Bedarfsklärung. Dabei werden Aufgaben, Wünsche, vorhandene Fähigkeiten und organisatorische Rahmenbedingungen besprochen. Den gesamten Ablauf beschreiben wir im Ratgeber Ambulante Pflege: So beginnt die Versorgung zu Hause.
Lassen Sie sich vor Vertragsschluss die vereinbarten Leistungen, die voraussichtlichen Gesamtkosten und Ihren Eigenanteil erklären. Für häusliche Pflege nach SGB XI ist über die voraussichtlichen Kosten in der Regel schriftlich zu informieren – auch bei wesentlichen Änderungen. Fragen Sie außerdem nach Schlüsselübergabe und einer erreichbaren Ansprechperson.
Vertrag und einzelne Einsätze unterscheiden: Einen Pflegevertrag bei häuslicher Pflege nach § 120 SGB XI kann die pflegebedürftige Person jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Lassen Sie sich daneben erklären, wie einzelne Einsätze abgesagt oder verschoben werden und welche vereinbarten Kosten dabei entstehen können.