Hauswirtschaft und Betreuung im Vergleich
Zwei unterschiedliche Hilfen für Ihren Alltag
Welche Hilfe sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation, den vorhandenen Fähigkeiten und den individuellen Wünschen ab. Deshalb betrachten wir Hauswirtschaft und Betreuung nicht als starres Angebot, sondern stimmen die Unterstützung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab.
Wie sich ambulante Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung unterscheiden, zeigt unser Überblick zu den verschiedenen Unterstützungsformen.
Den Haushalt bewältigen
Hauswirtschaftliche Unterstützung hilft dabei, das vertraute Zuhause als angenehmen und gut bewohnbaren Lebensort zu erhalten. Welche Aufgaben übernommen werden können und in welchem Umfang Unterstützung benötigt wird, besprechen wir individuell.
Dazu gehören nach Vereinbarung beispielsweise Einkaufen, Wäschepflege und Unterstützung bei der Reinigung im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung. Wir berücksichtigen Ihre Gewohnheiten und Fähigkeiten und stimmen Aufgaben und Umfang persönlich ab.
Den Alltag gemeinsam gestalten
Betreuung gibt Zeit, Aufmerksamkeit und Orientierung im Alltag. Beispiele sind Gespräche, gemeinsame Beschäftigung und eine abgestimmte Begleitung im Alltag. Sie können Sicherheit vermitteln, soziale Kontakte fördern und Angehörige entlasten.
Art und Umfang richten sich auch hier nach den persönlichen Bedürfnissen. Entscheidend ist, dass die Unterstützung als wertschätzend erlebt wird und vorhandene Fähigkeiten möglichst erhalten bleiben.
Persönlich abgestimmt
Wie beide Hilfen im Alltag zusammenwirken
Im Alltag greifen hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung häufig ineinander. Während notwendige Aufgaben erledigt werden, bleibt Raum für persönliche Ansprache und eine vertraute Tagesstruktur. So entsteht eine Unterstützung, die nicht nur einzelne Tätigkeiten, sondern den Menschen und seine Lebenssituation im Blick behält.
Leistungen, Budget und Eigenanteil
Welche Kostenübernahme kommt infrage?
Für geeignete Leistungen kommt bereits ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich infrage. Er dient der Kostenerstattung gegen Belege; eine vorherige Antragstellung ist für das Entstehen des Anspruchs nicht erforderlich. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Abrechnungsberechtigung des Angebots. Ab Pflegegrad 2 können Hauswirtschaft und pflegerische Betreuung auch im Rahmen der verfügbaren ambulanten Pflegesachleistungen eines zugelassenen Dienstes abgerechnet werden. Wir erläutern die geplante Unterstützung transparent und besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation infrage kommen. Auf Wunsch können Leistungen auch privat vereinbart werden.
Vor dem ersten Einsatz klären
Vor dem ersten Einsatz: Lassen Sie sich erklären, welche Aufgaben vereinbart sind, welches Budget genutzt wird und welcher Eigenanteil bleibt. Der Entlastungsbetrag und ambulante Pflegesachleistungen sind unterschiedliche Leistungen; dieselbe Rechnung darf nicht doppelt erstattet werden. Als ambulanter Pflegedienst ergänzen wir die pflegerische Versorgung durch Hauswirtschaft und Betreuung.
Der erste Schritt
Ihre Wünsche persönlich besprechen
In einem persönlichen Gespräch klären wir, wobei Sie Unterstützung wünschen und wie sich diese sinnvoll in Ihren Alltag integrieren lässt. Unser Team ist in Unterföhring, Ismaning, Oberföhring und Johanneskirchen für Sie da.