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Alltag & Angehörige

Wie finde ich als Angehöriger Entlastung?

Unterstützung im Pflegealltag organisieren und Aufgaben gemeinsam tragen.

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Entlastung gemeinsam planen

Wählen Sie einen Schritt für weitere Informationen.

  1. Aufgaben sammelnWiederkehrende Aufgaben und Wünsche sichtbar machen.
  2. Unterstützung verteilenBesprechen, welche Aufgaben andere übernehmen können.
  3. Absprachen festhaltenZuständigkeiten und erreichbare Ansprechpersonen klären.

Was können Sie als Angehöriger gut übernehmen, und wo wünschen Sie sich Entlastung? Machen Sie Aufgaben und Grenzen sichtbar. Daraus entsteht eine gemeinsame Planung, die auch die Wünsche der pflegebedürftigen Person berücksichtigt.

In diesem Beitrag

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Zeit für die eigene Situation

Entlastung darf beginnen, bevor die Kräfte fehlen

Hilfe muss nicht erst dann beginnen, wenn der Alltag kaum noch zu bewältigen ist. Häufig ist es sinnvoll, frühzeitig zu überlegen, welche Aufgaben gut funktionieren und an welchen Stellen regelmäßig Unterstützung gebraucht wird.

Eine verlässliche Entlastung schafft Freiräume, gibt Sicherheit und kann dazu beitragen, dass gemeinsame Zeit wieder stärker als persönliche Begegnung erlebt wird – und weniger ausschließlich von organisatorischen Aufgaben geprägt ist.

Eine Grundlage für das Familiengespräch

Die Aufgabenverteilung gemeinsam durchgehen

Für die gemeinsame Planung hilft es, die wiederkehrenden Aufgaben zunächst zu sammeln. Dabei können folgende Fragen Orientierung geben:

Wiederkehrende Aufgaben
Welche Unterstützung wird täglich oder mehrmals pro Woche benötigt?
Bisherige Aufteilung
Welche Aufgaben übernehmen Angehörige bisher selbst?
Gewünschte Entlastung
Wo entstehen Zeitdruck, Unsicherheit oder organisatorische Schwierigkeiten?
Persönliche Wünsche
Welche Gewohnheiten und persönlichen Wünsche sollen unbedingt berücksichtigt werden?

Passende Hilfe auswählen

Welche Aufgaben könnten andere übernehmen?

Entlastung kann aus verschiedenen Bausteinen bestehen. Ambulante Pflege unterstützt bei pflegerischen Aufgaben und ärztlich verordneten Maßnahmen. Hauswirtschaftliche Hilfe kann regelmäßig anfallende Arbeiten im Zuhause erleichtern. Betreuung und Alltagsbegleitung schaffen persönliche Ansprache, Orientierung und verlässliche Zeit im Alltag.

Welche Kombination geeignet ist, hängt immer von der persönlichen Situation ab. Einen Überblick über unsere Angebote finden Sie auf der Seite Leistungen. Einen verständlichen Vergleich bietet außerdem der Beitrag Ambulante Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung: Was passt?

Absprachen festhalten

Wer übernimmt was – und wer ist erreichbar?

Klare Absprachen helfen allen Beteiligten. Dazu gehört, gemeinsam festzulegen, welche Unterstützung gewünscht ist, wer bei Rückfragen angesprochen werden kann und welche Veränderungen zeitnah weitergegeben werden sollten.

Auch die pflegebedürftige Person sollte – soweit möglich – in die Planung einbezogen werden. Ihre Wünsche, Gewohnheiten und vorhandenen Fähigkeiten bilden die Grundlage für eine respektvolle und alltagstaugliche Unterstützung.

Ergänzende Unterstützung

Schulung und Beratung für Angehörige

Praktische Hilfe und eine akut auftretende Pflegesituation

Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an. Auf gemeinsamen Wunsch sind Schulungen auch zu Hause möglich.

Berufstätige nahe Angehörige können bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Als Lohnersatz kommt Pflegeunterstützungsgeld auf Antrag in Betracht. Der Anspruch ist auf bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person begrenzt.

Beratungsbesuche bei Pflegegeld

Die Beratung unterstützt Sie bei der Pflege zu Hause. Wann sie verpflichtend ist und wie oft sie genutzt werden kann, hängt von den bezogenen Leistungen ab.

  • Pflegegrad 2 bis 5, ausschließlich Pflegegeld: Seit 2026 ist einmal je Halbjahr ein Beratungsbesuch verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist auf Wunsch weiterhin eine vierteljährliche Beratung möglich.
  • Umwandlungsanspruch ohne tatsächliche Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes: Auch hier ist die Beratung verpflichtend.
  • Pflegegrad 1 oder ambulante Pflegesachleistungen: Ein Beratungsbesuch kann halbjährlich freiwillig genutzt werden.

Die Kosten trägt die Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegeversicherung. Die Regelung steht in § 37 Absatz 3 SGB XI. Dieser Beratungsbesuch ist von einer allgemeinen Pflegeberatung zu unterscheiden.

Wann eine Beratung per Video möglich ist

Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jeder zweite Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI als Videokonferenz stattfinden. Der erste Besuch findet zu Hause statt.

Stimmen Sie die geeignete Form mit der Beratungsstelle ab. Ein telefonisches Gespräch ersetzt den vorgeschriebenen Besuch nicht automatisch.

Auch Ihre Belastung zählt

Die eigenen Grenzen offen ansprechen

Angehörige dürfen offen ansprechen, welche Aufgaben sie übernehmen können und wo Entlastung notwendig ist. Eine gute Aufgabenverteilung hilft, die Versorgung verlässlich zu gestalten. Die Pflegekasse berät zu passenden Leistungen und Angeboten.

Von der Planung zum ersten Kontakt

So bereiten Sie das erste Gespräch vor

Notieren Sie vor dem Gespräch die wichtigsten Aufgaben, offenen Fragen und gewünschten Entlastungen. Hilfreich sind außerdem der Wohnort, ein gewünschter Beginn und Angaben dazu, welche Personen bereits an der Unterstützung beteiligt sind. Sensible Gesundheitsdaten sollten nicht unverschlüsselt per E-Mail übermittelt werden.

Wie der Einstieg in eine Versorgung ablaufen kann, erklären wir ausführlicher im Beitrag Ambulante Pflege: So beginnt die Versorgung zu Hause. Weitere Informationen zur Unterstützung im Alltag finden Sie unter Hauswirtschaft und Betreuung zu Hause.

Sie müssen nicht alles allein tragen.

Lassen Sie uns besprechen, welche Aufgaben wir im Alltag für Sie übernehmen können.

Entlastung anfragen

089 / 950 68 33werktags Mo.–Do. 8:00–14:00 Uhr

Haftungsausschluss für Ratgeberinformationen

Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie wurden sorgfältig erstellt, stellen jedoch keine individuelle medizinische, pflegerische, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Maßgeblich sind stets die aktuelle Rechtslage sowie die verbindlichen Auskünfte der zuständigen Pflege- und Krankenkassen, Behörden, Beratungsstellen und behandelnden Fachpersonen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bleibt unberührt.