Zuerst die Dringlichkeit klären
Plötzliche Veränderungen medizinisch abklären
Plötzlich auftretende Verwirrtheit, starke Schwäche oder neue Schmerzen sollten zeitnah medizinisch abgeklärt und nicht als normale Alterserscheinung eingeordnet werden. Bei neuen Lähmungen, Sprachstörungen, schwerer Atemnot oder Bewusstseinsstörungen wählen Sie sofort 112. Warten Sie bei solchen Warnzeichen nicht auf einen regulären Pflegebesuch. Hinweise zu typischen Schlaganfallzeichen finden Sie bei gesund.bund.de.
Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden, deren Behandlung außerhalb der Praxiszeiten nicht bis zum nächsten Tag warten kann, erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Bei den genannten Notfallzeichen bleibt 112 die richtige Nummer.
Veränderungen im Alltag
Woran merken Sie, dass die bisherige Hilfe nicht reicht?
- Körperpflege, Ankleiden, Essen oder Trinken gelingen nicht mehr wie zuvor.
- Gehen, Aufstehen oder Treppensteigen erfordern mehr Hilfe.
- Medikamente, Arzttermine oder andere Behandlungen können nicht mehr sicher selbst organisiert werden.
- Orientierung, Gedächtnis oder Tagesstruktur haben sich erkennbar verändert.
- Haushalt und Mahlzeiten lassen sich nicht mehr zuverlässig bewältigen.
- Angehörige stoßen regelmäßig an zeitliche, körperliche oder emotionale Grenzen.
Für das nächste Gespräch
Eine kurze Beobachtungsnotiz anlegen
- Tätigkeit
- Welche Tätigkeit ist schwieriger geworden?
- Häufigkeit und Zeitpunkt
- Wie oft und zu welchen Tageszeiten wird zusätzliche Hilfe benötigt?
- Vorhandene Fähigkeiten
- Was kann die pflegebedürftige Person weiterhin selbst übernehmen?
- Neue Risiken und Hilfen
- Welche Risiken, Unsicherheiten oder nächtlichen Hilfen sind neu hinzugekommen?
- Belastung der Angehörigen
- Welche Aufgaben übernehmen Angehörige zusätzlich und wie belastend ist das?
Aus Beobachtungen nächste Schritte machen
Die Versorgung und den Pflegegrad neu prüfen
Wenn die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit deutlich zugenommen hat, kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden. Dabei findet erneut eine Begutachtung statt. Für Wiederholungs- und Höherstufungsbegutachtungen kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Telefon- oder Videogespräche infrage.
Auch unabhängig von einer Höherstufung sollte geprüft werden, ob bestehende Leistungen anders kombiniert oder zusätzliche Unterstützungen organisiert werden können. Dazu gehören je nach Situation ambulante Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Hilfsmittel oder Entlastungsangebote.
Die Veränderung im Alltag ist entscheidend: Beschreiben Sie bei einem Höherstufungsantrag, welche Fähigkeiten sich verändert haben und welche Anleitung oder Hilfe nun häufiger nötig ist. Die Zahl der Pflegebesuche allein bestimmt keinen Pflegegrad. Eine neue Diagnose sollte durch die konkreten Auswirkungen auf die Selbstständigkeit erläutert werden.
Zuständigkeiten und Wünsche
Die nächsten Schritte gemeinsam abstimmen
Sprechen Sie Veränderungen mit der pflegebedürftigen Person, Angehörigen, behandelnden Praxen, der Pflegekasse und beteiligten Diensten ab. Klare Zuständigkeiten helfen dabei, Versorgungslücken zu vermeiden. Die Wünsche und vorhandenen Fähigkeiten der betroffenen Person bleiben dabei der Ausgangspunkt.