1 · Bedarf und Bedienung prüfen
Welche Aufgabe soll leichter werden?
- Welche konkrete Tätigkeit soll erleichtert oder sicherer werden?
- Kann die pflegebedürftige Person das Hilfsmittel selbstständig bedienen?
- Passt es räumlich in Wohnung, Bad oder Schlafzimmer?
- Benötigen Angehörige oder Pflegepersonen eine Einweisung?
- Wer ist bei technischen Problemen oder Reparaturen zuständig?
2 · Die passende Gruppe finden
Welche Art von Hilfe passt dazu?
- Verbrauchsprodukte
- Zum Verbrauch bestimmte Produkte: beispielsweise Einmalhandschuhe, geeignete Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Dafür übernimmt die Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen derzeit bis zu 42 Euro monatlich.
- Technische Hilfen
- Technische Pflegehilfsmittel: beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Hausnotrufsystem, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Wohnumgebung
- Hilfen für eine sicherere Umgebung: Je nach Bedarf können außerdem Anpassungen des Wohnumfelds oder andere Hilfsmittel infrage kommen.
3 · Zuständigkeit klären
Welche Kasse ist zuständig?
Pflegehilfsmittel werden grundsätzlich der Pflegeversicherung zugeordnet und sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Medizinische Hilfsmittel wie bestimmte Rollstühle, Hörhilfen oder Kompressionsstrümpfe können dagegen in den Bereich der Krankenversicherung fallen.
Welche Kasse zuständig ist und welche Voraussetzungen gelten, wird im Einzelfall geprüft. Eine fachliche Beratung verhindert Fehlanschaffungen und hilft dabei, ein Produkt passend zur Person und zur Wohnung auszuwählen.
4 · Vor einer Bestellung
Kosten und Voraussetzungen vorab klären
Für eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung muss grundsätzlich ein Pflegegrad vorliegen; weitere Voraussetzungen hängen vom Produkt und vom persönlichen Bedarf ab. Vor einer Bestellung sollte geklärt werden, ob ein Antrag, eine Empfehlung oder eine ärztliche Verordnung erforderlich ist und welcher zugelassene Anbieter liefern kann.
Verbrauchsprodukte: eine Obergrenze, keine Pauschale
Die 42 Euro sind eine Erstattungsobergrenze für tatsächlich benötigte und erstattungsfähige Verbrauchsprodukte, keine automatisch ausgezahlte Pauschale. Wählen Sie Produkte und Mengen nach dem persönlichen Bedarf.
Technische Hilfen: Leihe, Einweisung und Eigenanteil
Fragen Sie nach möglichen Eigenanteilen, Leihgeräten, Wartung, Einweisung und Rückgabe. Bei technischen Pflegehilfsmitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene grundsätzlich zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel; Befreiungen sind möglich. Technische Pflegehilfsmittel sollen in geeigneten Fällen vorrangig leihweise bereitgestellt werden.
Wohnumfeld: eine eigene Leistung
Für eine förderfähige Anpassung des Wohnumfelds kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Klären Sie Bedarf, Antrag und Bewilligung vor Beginn des Umbaus. Der Zuschuss ist eine eigene Leistung und gehört nicht zur monatlichen Grenze von 42 Euro für Verbrauchsprodukte. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI.
5 · Antrag begleiten
Antrag und Entscheidungsfristen
Allgemeines Verfahren
Die Pflegekasse entscheidet über einen Pflegehilfsmittelantrag grundsätzlich innerhalb von drei Wochen. Wird zur Prüfung eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, gilt grundsätzlich eine Frist von fünf Wochen. Verzögerungen müssen begründet mitgeteilt werden. Für bestimmte fachlich empfohlene Pflegehilfsmittel gilt die nachfolgende Sonderregel.
Sonderregel bei fachlicher Empfehlung
Empfehlung einer Pflegefachperson: Für einen unter den gesetzlichen Voraussetzungen empfohlenen Pflegehilfsmittelantrag gilt bei der Pflegekasse grundsätzlich die Entscheidungsfrist von drei Wochen. Die Empfehlung muss mit dem Antrag in Textform eingereicht werden und darf nicht älter als zwei Wochen sein. Klären Sie mit der Kasse, ob das konkrete Produkt unter diese Regelung fällt.
Nach der Anschaffung
Bedarf regelmäßig neu betrachten
Ein Hilfsmittel, das heute passend ist, muss bei verändertem Pflegebedarf nicht dauerhaft die beste Lösung bleiben. Prüfen Sie gemeinsam mit Fachpersonen, ob Anpassungen notwendig sind. Veränderungen des Unterstützungsbedarfs greifen wir auch im Beitrag Wenn sich der Pflegebedarf verändert auf.