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Pflege organisieren

Wie geht es nach dem Krankenhaus weiter?

Ambulante Unterstützung organisieren und gut zu Hause ankommen.

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Ihr Weg zurück nach Hause

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Die Rückkehr nach Hause beginnt mit der Planung im Krankenhaus. Dieser Ablauf hilft Ihnen und Ihren Angehörigen, die Versorgung vorzubereiten und die ersten Tage zu Hause gut zu begleiten.

In diesem Beitrag

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Vor der Entlassung

Vor der Entlassung: die Rückkehr vorbereiten

Sprechen Sie das Entlassmanagement bereits während des Krankenhausaufenthalts an. Das Krankenhaus unterstützt dabei, eine erforderliche Anschlussversorgung zu organisieren. Beschreiben Sie, welche Hilfe zu Hause voraussichtlich nötig ist und was Angehörige tatsächlich übernehmen können.

Verordnungen und weitere Behandlung abstimmen

Krankenhausärztinnen und -ärzte können häusliche Krankenpflege im Rahmen des Entlassmanagements nach den geltenden Regeln für bis zu sieben Kalendertage verordnen. Klären Sie deshalb frühzeitig mit der hausärztlichen oder fachärztlichen Praxis, wie die weitere Behandlung und notwendige Folgeverordnungen organisiert werden.

Vor der Entlassung

Den ersten Pflegeeinsatz vereinbaren

Kontaktieren Sie einen ambulanten Pflegedienst möglichst frühzeitig. Nennen Sie den voraussichtlichen Entlassungstermin, den Wohnort und die benötigten Aufgaben. Ob die Versorgung übernommen werden kann, hängt vom tatsächlichen Bedarf, vollständigen Unterlagen und den verfügbaren Kapazitäten ab.

Den Übergang konkret vereinbaren: Halten Sie fest, wer die erste Versorgung übernimmt, wann der erste Einsatz stattfindet und welche Praxis die Folgeverordnung ausstellt. Eine Verordnung allein sichert noch keinen freien Platz beim Pflegedienst.

Sensible Gesundheitsunterlagen sollten nicht unverschlüsselt per E-Mail versendet werden. Stimmen Sie vorher ab, auf welchem sicheren Weg die erforderlichen Informationen übermittelt werden können.

Für das Gespräch im Krankenhaus

Die Checkliste für Ihre Entlassung

Gehen Sie diese Punkte gemeinsam mit dem Entlassmanagement durch. Notieren Sie offene Aufgaben und die jeweils zuständige Ansprechperson.

  • Termin und Kontakt: Entlassungstermin und erreichbare Ansprechpersonen im Krankenhaus.
  • Unterlagen: Entlassungsbericht, aktueller Medikamentenplan und notwendige Verordnungen.
  • Hilfsmittel: Was wird benötigt und wann wird es geliefert?
  • Behandlungspflege: Ist etwa eine Wundversorgung oder andere ärztlich verordnete Pflege nötig?
  • Weitere Behandlung: Arzttermine und Folgeverordnungen nach der Rückkehr.
  • Alltag zu Hause: Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität, Hauswirtschaft oder Betreuung.
  • Zugang und Notfallkontakte: Wohnung, Schlüsselregelung und wichtige Telefonnummern.

Vor der Rückkehr: Die erste Versorgung muss konkret abgestimmt sein. Falls eine Lücke droht, informieren Sie das Entlassmanagement und die Krankenkasse noch im Krankenhaus.

Gut zu wissen

Wenn die Anschlussversorgung noch nicht möglich ist

Wenn die benötigte Hilfe nach der Entlassung noch nicht bereitsteht, sprechen Sie das Entlassmanagement und Ihre Krankenkasse an. Sie klären, ob eine Übergangspflege nach § 39e SGB V möglich ist. Diese kann die Zeit nach einer Krankenhausbehandlung für längstens zehn Tage überbrücken.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Das Gesetz unterscheidet die Versorgung in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung und an einem anderen Krankenhausstandort.
  • Bei einem anderen Krankenhausstandort muss die unmittelbar benötigte Anschlussversorgung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erbracht werden können.

Die Voraussetzungen hängen von der Art der Einrichtung ab. Krankenhaus und Krankenkasse klären, welche Form im Einzelfall möglich ist. Das Krankenhaus muss die Voraussetzungen dokumentieren.

Wenn bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung häusliche Krankenpflege nicht ausreicht und kein Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt ist, kann außerdem Kurzzeitpflege über die Krankenkasse nach § 39c SGB V infrage kommen. Das Entlassmanagement und die Krankenkasse klären die Voraussetzungen. Diese Leistung ist von der Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung zu unterscheiden.

Am Tag der Rückkehr

Am Tag der Rückkehr: gut zu Hause ankommen

Vergleichen Sie die tatsächliche Situation mit den Absprachen aus dem Krankenhaus. So werden offene Punkte früh sichtbar.

  • Die Hilfe beginnt: Ist der erste vereinbarte Einsatz bestätigt und kann die Pflegeperson in die Wohnung gelangen?
  • Alles ist greifbar: Liegen Entlassungsunterlagen und Medikamentenplan bereit, und sind die benötigten Hilfsmittel angekommen?
  • Rückfragen sind möglich: Wissen Sie und Ihre Angehörigen, wen Sie bei offenen Fragen zur Versorgung oder zu Folgeverordnungen erreichen?

Wenn vereinbarte Unterstützung fehlt, melden Sie sich bei den zuständigen Ansprechpersonen des Pflegedienstes oder des Entlassmanagements. Klären Sie, wie die Versorgung sichergestellt werden kann.

In den ersten Tagen zu Hause

In den ersten Tagen: die Versorgung begleiten

Beobachten Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen und dem Pflegedienst, ob die vereinbarte Hilfe im Alltag ausreicht. Sprechen Sie an, wenn Aufgaben offenbleiben oder mehr Unterstützung nötig wird.

Bei einer plötzlichen Verschlechterung, neuen Beschwerden oder Unsicherheiten zu Medikamenten sollte zeitnah ärztlicher Rat eingeholt werden. In einem medizinischen Notfall wählen Sie 112.

Die Rückkehr nach Hause steht bevor?

Melden Sie sich möglichst frühzeitig. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung wir anbieten können.

Unterstützung anfragen

089 / 950 68 33werktags Mo.–Do. 8:00–14:00 Uhr

Haftungsausschluss für Ratgeberinformationen

Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie wurden sorgfältig erstellt, stellen jedoch keine individuelle medizinische, pflegerische, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Maßgeblich sind stets die aktuelle Rechtslage sowie die verbindlichen Auskünfte der zuständigen Pflege- und Krankenkassen, Behörden, Beratungsstellen und behandelnden Fachpersonen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bleibt unberührt.