Vor der Entlassung
Vor der Entlassung: die Rückkehr vorbereiten
Sprechen Sie das Entlassmanagement bereits während des Krankenhausaufenthalts an. Das Krankenhaus unterstützt dabei, eine erforderliche Anschlussversorgung zu organisieren. Beschreiben Sie, welche Hilfe zu Hause voraussichtlich nötig ist und was Angehörige tatsächlich übernehmen können.
Verordnungen und weitere Behandlung abstimmen
Krankenhausärztinnen und -ärzte können häusliche Krankenpflege im Rahmen des Entlassmanagements nach den geltenden Regeln für bis zu sieben Kalendertage verordnen. Klären Sie deshalb frühzeitig mit der hausärztlichen oder fachärztlichen Praxis, wie die weitere Behandlung und notwendige Folgeverordnungen organisiert werden.
Vor der Entlassung
Den ersten Pflegeeinsatz vereinbaren
Kontaktieren Sie einen ambulanten Pflegedienst möglichst frühzeitig. Nennen Sie den voraussichtlichen Entlassungstermin, den Wohnort und die benötigten Aufgaben. Ob die Versorgung übernommen werden kann, hängt vom tatsächlichen Bedarf, vollständigen Unterlagen und den verfügbaren Kapazitäten ab.
Den Übergang konkret vereinbaren: Halten Sie fest, wer die erste Versorgung übernimmt, wann der erste Einsatz stattfindet und welche Praxis die Folgeverordnung ausstellt. Eine Verordnung allein sichert noch keinen freien Platz beim Pflegedienst.
Sensible Gesundheitsunterlagen sollten nicht unverschlüsselt per E-Mail versendet werden. Stimmen Sie vorher ab, auf welchem sicheren Weg die erforderlichen Informationen übermittelt werden können.
Für das Gespräch im Krankenhaus
Die Checkliste für Ihre Entlassung
Gehen Sie diese Punkte gemeinsam mit dem Entlassmanagement durch. Notieren Sie offene Aufgaben und die jeweils zuständige Ansprechperson.
- Termin und Kontakt: Entlassungstermin und erreichbare Ansprechpersonen im Krankenhaus.
- Unterlagen: Entlassungsbericht, aktueller Medikamentenplan und notwendige Verordnungen.
- Hilfsmittel: Was wird benötigt und wann wird es geliefert?
- Behandlungspflege: Ist etwa eine Wundversorgung oder andere ärztlich verordnete Pflege nötig?
- Weitere Behandlung: Arzttermine und Folgeverordnungen nach der Rückkehr.
- Alltag zu Hause: Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität, Hauswirtschaft oder Betreuung.
- Zugang und Notfallkontakte: Wohnung, Schlüsselregelung und wichtige Telefonnummern.
Vor der Rückkehr: Die erste Versorgung muss konkret abgestimmt sein. Falls eine Lücke droht, informieren Sie das Entlassmanagement und die Krankenkasse noch im Krankenhaus.
Gut zu wissen
Wenn die Anschlussversorgung noch nicht möglich ist
Wenn die benötigte Hilfe nach der Entlassung noch nicht bereitsteht, sprechen Sie das Entlassmanagement und Ihre Krankenkasse an. Sie klären, ob eine Übergangspflege nach § 39e SGB V möglich ist. Diese kann die Zeit nach einer Krankenhausbehandlung für längstens zehn Tage überbrücken.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Das Gesetz unterscheidet die Versorgung in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung und an einem anderen Krankenhausstandort.
- Bei einem anderen Krankenhausstandort muss die unmittelbar benötigte Anschlussversorgung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erbracht werden können.
Die Voraussetzungen hängen von der Art der Einrichtung ab. Krankenhaus und Krankenkasse klären, welche Form im Einzelfall möglich ist. Das Krankenhaus muss die Voraussetzungen dokumentieren.
Wenn bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung häusliche Krankenpflege nicht ausreicht und kein Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt ist, kann außerdem Kurzzeitpflege über die Krankenkasse nach § 39c SGB V infrage kommen. Das Entlassmanagement und die Krankenkasse klären die Voraussetzungen. Diese Leistung ist von der Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung zu unterscheiden.
Am Tag der Rückkehr
Am Tag der Rückkehr: gut zu Hause ankommen
Vergleichen Sie die tatsächliche Situation mit den Absprachen aus dem Krankenhaus. So werden offene Punkte früh sichtbar.
- Die Hilfe beginnt: Ist der erste vereinbarte Einsatz bestätigt und kann die Pflegeperson in die Wohnung gelangen?
- Alles ist greifbar: Liegen Entlassungsunterlagen und Medikamentenplan bereit, und sind die benötigten Hilfsmittel angekommen?
- Rückfragen sind möglich: Wissen Sie und Ihre Angehörigen, wen Sie bei offenen Fragen zur Versorgung oder zu Folgeverordnungen erreichen?
Wenn vereinbarte Unterstützung fehlt, melden Sie sich bei den zuständigen Ansprechpersonen des Pflegedienstes oder des Entlassmanagements. Klären Sie, wie die Versorgung sichergestellt werden kann.
In den ersten Tagen zu Hause
In den ersten Tagen: die Versorgung begleiten
Beobachten Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen und dem Pflegedienst, ob die vereinbarte Hilfe im Alltag ausreicht. Sprechen Sie an, wenn Aufgaben offenbleiben oder mehr Unterstützung nötig wird.
Bei einer plötzlichen Verschlechterung, neuen Beschwerden oder Unsicherheiten zu Medikamenten sollte zeitnah ärztlicher Rat eingeholt werden. In einem medizinischen Notfall wählen Sie 112.