Pflegereform 2026: Aktueller Stand und geplante Änderungen

Die Pflegepolitik steht vor weitreichenden Veränderungen. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt seit dem 5. Juni 2026 ein umfassender Referentenentwurf vor. Wir ordnen ein, welche Vorschläge besonders die häusliche Pflege betreffen – und was davon heute noch nicht gilt.

Wichtiger Statushinweis

Noch keine neue Rechtslage

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist bislang ein Referentenentwurf und noch kein beschlossenes Gesetz. Die beschriebenen Maßnahmen sind politische Planungen und können sich im weiteren Verfahren ändern. Für Pflegebedürftige und Angehörige gelten weiterhin die aktuellen gesetzlichen Ansprüche und Leistungsbeträge.

Auf einen Blick

  • Entwurf, nicht GesetzDer veröffentlichte Stand ist der Referentenentwurf des Bundesgesundheits­ministeriums vom 5. Juni 2026.
  • Häusliche Pflege im FokusGeplant sind neue Budgets, Pflegebegleitung, Hilfe in akuten Pflegenotfällen und ein digitales Pflege-Cockpit.
  • Vieles noch veränderbarLeistungsbeträge, Beiträge und Zeitpläne können sich bis zu einem möglichen Gesetzesbeschluss noch ändern.

In diesem Beitrag

Gesetzgebungsverfahren

Wie ist der aktuelle politische Stand?

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 5. Juni 2026 veröffentlicht und Stellungnahmen von Verbänden eingeholt. Auf der offiziellen Verfahrensseite wird derzeit weiterhin dieser Entwurfsstand ausgewiesen. Ein Referentenentwurf ist ein früher Schritt im Gesetzgebungsverfahren: Inhalte können noch überarbeitet, ergänzt oder gestrichen werden.

Für Pflegebedürftige und Angehörige entsteht daraus aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Verbindlich werden Änderungen erst, wenn ein Gesetz das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat, verkündet wurde und die jeweilige Regelung in Kraft tritt.

Davon zu unterscheiden

Was seit dem 1. Januar 2026 bereits gilt

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist bereits in Kraft. Es stärkt unter anderem die eigenständigen Befugnisse qualifizierter Pflegefachpersonen und soll bürokratische Abläufe vereinfachen. Dieses geltende Gesetz ist nicht mit dem neuen Pflegeneuordnungsgesetz zu verwechseln.

Vorschläge im Referentenentwurf

Was ist für die häusliche Pflege geplant?

  • PflegebegleitungEine feste professionelle Ansprechperson soll Familien beim Aufbau und bei der Koordination eines passenden Versorgungsnetzes unterstützen.
  • Neue BudgetsMehrere heutige Einzelleistungen sollen gebündelt und flexibler nutzbar werden – darunter ein Entlastungs- und ein Sachleistungsbudget.
  • Akute PflegenotfälleEin Überbrückungsbudget soll helfen, wenn eine Hauptpflegeperson plötzlich ausfällt und kurzfristig Ersatz organisiert werden muss.
  • Digitales Pflege-CockpitInformationen, Anträge und Instrumente zur Organisation der Pflege sollen freiwillig an einem digitalen Ort gebündelt werden.

Der Entwurf legt außerdem mehr Gewicht auf Prävention, Rehabilitation vor Pflege und eine frühzeitige Unterstützung von Angehörigen. Ob diese Instrumente in genau dieser Form kommen, ist noch offen.

Ansprüche im Entwurf

Was könnte sich bei Pflegegraden und Leistungen ändern?

Die fünf Pflegegrade sollen bestehen bleiben. Für künftige Begutachtungen sieht der Entwurf leicht angehobene Schwellenwerte vor. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen durch einen Besitzstandsschutz erhalten bleiben.

  • Das bisherige Pflegegeld soll in ein höheres und flexibleres Entlastungsbudget überführt werden.
  • Ambulante Pflegesachleistungen sollen in einem höheren Sachleistungsbudget gebündelt werden.
  • Bei Pflegegrad 1 soll der heutige Entlastungsbetrag entfallen; stattdessen sind stärkere Beratung, Begleitung und Präventionsangebote vorgesehen.
  • Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll der Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich übergehen; für Pflegebedürftige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nennt der Entwurf 300 Euro.
  • Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält und das Entlastungsbudget bezieht, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte dieses Budgets erhalten – verbunden mit einer intensiveren Pflegebegleitung.
  • Ab 2028 ist eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge anhand der Inflation geplant.

Wichtig: Diese Beträge und Bedingungen stammen aus dem Referentenentwurf. Für heutige Anträge und Abrechnungen sind ausschließlich die derzeit geltenden Regelungen maßgeblich.

Finanzierungsvorschläge

Wie soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden?

Der Referentenentwurf enthält mehrere Vorschläge, um die Einnahmen der Pflegeversicherung zu erhöhen und Ausgaben zu begrenzen. Dazu zählen unter anderem:

  • ein um 0,1 Prozentpunkte höherer Beitragszuschlag für Kinderlose,
  • Pflegeversicherungsbeiträge der Arbeitgeber auf Minijob-Entgelte,
  • eine höhere Beitragsbemessungsgrenze ab 2027,
  • ein Beitragszuschlag bei der Mitversicherung bestimmter Ehe- und Lebenspartner ab 2028, verbunden mit Ausnahmen,
  • sowie niedrigere künftige Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige.

Auch diese Punkte sind noch nicht geltendes Recht. Welche Regelungen in ein mögliches Gesetz übernommen werden, hängt vom weiteren politischen Verfahren ab.

Praktische Orientierung

Was können Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun?

  • Bestehende Anträge, Versorgungsvereinbarungen und Beratungen nach der aktuellen Rechtslage fortführen.
  • Geplante Änderungen noch nicht in die persönliche Finanzierung einrechnen.
  • Für verbindliche Auskünfte zu Ansprüchen und Kosten die eigene Pflege- oder Krankenkasse kontaktieren.
  • Bei wachsendem Unterstützungsbedarf nicht auf die Reform warten, sondern frühzeitig Beratung und passende Hilfe organisieren.
  • Den Stand über offizielle Quellen verfolgen. Wir aktualisieren diesen Beitrag bei wesentlichen Änderungen.

Einordnung für unsere Region

Versorgung heute verlässlich planen

Für Menschen in Unterföhring, Ismaning, Oberföhring und Johanneskirchen beraten wir weiterhin auf Grundlage der aktuell geltenden Leistungen. Wenn sich aus dem Gesetzgebungsverfahren konkrete Änderungen für die ambulante Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung ergeben, werden wir unsere Informationen entsprechend anpassen.

Fragen zu Ihrer aktuellen Versorgung?

Unabhängig von geplanten Reformen unterstützen wir Sie dabei, den heutigen Pflege- und Unterstützungsbedarf einzuordnen und die nächsten Schritte zu planen.

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Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie wurden sorgfältig erstellt, stellen jedoch keine individuelle medizinische, pflegerische, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Maßgeblich sind stets die aktuelle Rechtslage sowie die verbindlichen Auskünfte der zuständigen Pflege- und Krankenkassen, Behörden, Beratungsstellen und behandelnden Fachpersonen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bleibt unberührt.