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Leistungen & Finanzierung

Welche Pflegehilfsmittel helfen zu Hause?

Passende Hilfen auswählen und den Antrag vorbereiten.

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Beginnen Sie bei der Aufgabe, die im Alltag schwerfällt. Dann wählen Sie eine passende Hilfe, klären die zuständige Kasse und stellen den Antrag vor einer Bestellung. Kosten und Entscheidungsfristen sind hier getrennt erklärt.

In diesem Beitrag

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1 · Bedarf und Bedienung prüfen

Welche Aufgabe soll leichter werden?

  • Welche konkrete Tätigkeit soll erleichtert oder sicherer werden?
  • Kann die pflegebedürftige Person das Hilfsmittel selbstständig bedienen?
  • Passt es räumlich in Wohnung, Bad oder Schlafzimmer?
  • Benötigen Angehörige oder Pflegepersonen eine Einweisung?
  • Wer ist bei technischen Problemen oder Reparaturen zuständig?

2 · Die passende Gruppe finden

Welche Art von Hilfe passt dazu?

Verbrauchsprodukte
Zum Verbrauch bestimmte Produkte: beispielsweise Einmalhandschuhe, geeignete Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Dafür übernimmt die Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen derzeit bis zu 42 Euro monatlich.
Technische Hilfen
Technische Pflegehilfsmittel: beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Hausnotrufsystem, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Wohnumgebung
Hilfen für eine sicherere Umgebung: Je nach Bedarf können außerdem Anpassungen des Wohnumfelds oder andere Hilfsmittel infrage kommen.

3 · Zuständigkeit klären

Welche Kasse ist zuständig?

Pflegehilfsmittel werden grundsätzlich der Pflegeversicherung zugeordnet und sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Medizinische Hilfsmittel wie bestimmte Rollstühle, Hörhilfen oder Kompressionsstrümpfe können dagegen in den Bereich der Krankenversicherung fallen.

Welche Kasse zuständig ist und welche Voraussetzungen gelten, wird im Einzelfall geprüft. Eine fachliche Beratung verhindert Fehlanschaffungen und hilft dabei, ein Produkt passend zur Person und zur Wohnung auszuwählen.

4 · Vor einer Bestellung

Kosten und Voraussetzungen vorab klären

Für eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung muss grundsätzlich ein Pflegegrad vorliegen; weitere Voraussetzungen hängen vom Produkt und vom persönlichen Bedarf ab. Vor einer Bestellung sollte geklärt werden, ob ein Antrag, eine Empfehlung oder eine ärztliche Verordnung erforderlich ist und welcher zugelassene Anbieter liefern kann.

Verbrauchsprodukte: eine Obergrenze, keine Pauschale

Die 42 Euro sind eine Erstattungsobergrenze für tatsächlich benötigte und erstattungsfähige Verbrauchsprodukte, keine automatisch ausgezahlte Pauschale. Wählen Sie Produkte und Mengen nach dem persönlichen Bedarf.

Technische Hilfen: Leihe, Einweisung und Eigenanteil

Fragen Sie nach möglichen Eigenanteilen, Leihgeräten, Wartung, Einweisung und Rückgabe. Bei technischen Pflegehilfsmitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene grundsätzlich zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel; Befreiungen sind möglich. Technische Pflegehilfsmittel sollen in geeigneten Fällen vorrangig leihweise bereitgestellt werden.

Wohnumfeld: eine eigene Leistung

Für eine förderfähige Anpassung des Wohnumfelds kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Klären Sie Bedarf, Antrag und Bewilligung vor Beginn des Umbaus. Der Zuschuss ist eine eigene Leistung und gehört nicht zur monatlichen Grenze von 42 Euro für Verbrauchsprodukte. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI.

5 · Antrag begleiten

Antrag und Entscheidungsfristen

Allgemeines Verfahren

Die Pflegekasse entscheidet über einen Pflegehilfsmittelantrag grundsätzlich innerhalb von drei Wochen. Wird zur Prüfung eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, gilt grundsätzlich eine Frist von fünf Wochen. Verzögerungen müssen begründet mitgeteilt werden. Für bestimmte fachlich empfohlene Pflegehilfsmittel gilt die nachfolgende Sonderregel.

Sonderregel bei fachlicher Empfehlung

Empfehlung einer Pflegefachperson: Für einen unter den gesetzlichen Voraussetzungen empfohlenen Pflegehilfsmittelantrag gilt bei der Pflegekasse grundsätzlich die Entscheidungsfrist von drei Wochen. Die Empfehlung muss mit dem Antrag in Textform eingereicht werden und darf nicht älter als zwei Wochen sein. Klären Sie mit der Kasse, ob das konkrete Produkt unter diese Regelung fällt.

Nach der Anschaffung

Bedarf regelmäßig neu betrachten

Ein Hilfsmittel, das heute passend ist, muss bei verändertem Pflegebedarf nicht dauerhaft die beste Lösung bleiben. Prüfen Sie gemeinsam mit Fachpersonen, ob Anpassungen notwendig sind. Veränderungen des Unterstützungsbedarfs greifen wir auch im Beitrag Wenn sich der Pflegebedarf verändert auf.

Was würde Ihren Pflegealltag erleichtern?

Sprechen Sie mit uns über die Aufgaben, bei denen Sie zu Hause Unterstützung brauchen.

Bedarf besprechen

089 / 950 68 33werktags Mo.–Do. 8:00–14:00 Uhr

Haftungsausschluss für Ratgeberinformationen

Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie wurden sorgfältig erstellt, stellen jedoch keine individuelle medizinische, pflegerische, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Maßgeblich sind stets die aktuelle Rechtslage sowie die verbindlichen Auskünfte der zuständigen Pflege- und Krankenkassen, Behörden, Beratungsstellen und behandelnden Fachpersonen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bleibt unberührt.